Fortbestand der Arbeitslosenversicherungspflicht

Geringfügigkeitsrichtlinien

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B. 7 Fortbestand der Versicherungspflicht und Befreiung von der Versicherungspflicht in Übergangsfällen
7.1.3 Fortbestand der Arbeitslosenversicherungspflicht

Auch in der Arbeitslosenversicherung blieb nach § 434i Satz 1 SGB III die Versicherungspflicht in einer am 31. März 2003 mehr als geringfügigen Beschäftigung bestehen, wenn diese Beschäftigung die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach neuem Recht erfüllte und deshalb versicherungsfrei gewesen wäre.

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