Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung
Versicherte Gefahren
Ein Wohngebäude kann gegen folgende Gefahren versichert werden:
Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall eines Fahrzeuges, Anprall von Flugzeugen, Absturz von Flugkörpern und ihrer Ladung und Teile, Nutzwärmeschäden, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Zusätzlich können noch die Elementarschäden Überschwemmung, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vulkanausbruch in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden werden.
Versicherte Sachen
In der Wohngebäudeversicherung sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude, Nebengebäude und Garagen versichert. Versichert ist auch das Zubehör. Hierzu gehören Einfriedungen des Grundstückes, Müllboxen, Hundezwinger, Hof- und Gehsteinbefestigungen, Terrassenbefestigungen, Masten, Sat-Schüsseln, Antennen, elektrische Freileitungen, Beleuchtungsanlagen, Briefkästen, Gartenhäuser, Überdachungen, Pergolen, Gerätehäuser und Gewächshäuser.
Versicherte Kosten
Wird das Gebäude durch ein versichertes Schadensereignis zerstört und beschädigt, dann entstehen nicht nur die Kosten für die Reparatur und den Wiederaufbau. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die entstehenden Kosten. Dies sind im Einzelnen folgende Kosten:
Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
Kosten die durch die Bewegung, Veränderung und Schutz anderer Sachen entstehen (Bewegungs- und Schutzkosten)
Kosten die für den Abbruch, das Aufräumen und die Entsorgung entstehen (Aufräumungs- und Abbruchkosten)
Kosten durch die Beschädigung von Gebäudeteilen (Gebäudebeschädigungskosten)
Mietausfälle
Mietkosten der Ersatzwohnung und Hotelkosten
Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau
Mehrkosten für Rückreisekosten aus dem Urlaub
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird nach dem dynamischen Neuwert berechnet. Grundlage ist der Versicherungswert 1914 in Goldmark. Dabei werden die Größe und die Ausstattung des Gebäudes berücksichtigt. Durch den dynamischen Anpassungsfaktor, der die jährliche Veränderung des Baukostenindexes berücksichtigt, ist das Gebäude immer mit den aktuellen Werten versichert. Veränderungen des Versicherungswertes ergeben sich nur bei baulichen Veränderungen, die den Wert erhöhen oder verringern. In diesem Falle ist eine Neuermittlung des Wertes vorzunehmen, da sonst die Gefahr einer Unterversicherung besteht.




