Geschäftsversicherungen
Die Geschäftsversicherung ist eine Sammelbezeichnung für alle Versicherungen, die Gewerbetreibende, Selbständige oder Freiberufler für ihren Betrieb oder Beruf abschließen können. Dies sind insbesondere folgende Versicherungen:
Mit dieser Versicherung werden die Betriebseinrichtungen, die ganz und teilweise hergestellten Produkte und Vorräte gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel und andere elementare Gefahren versichert.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Bei Versicherungsfällen in der Betriebsunterbrechungs-Versicherung geht es darum, nicht nur die materiellen Schäden über die Inhaltsversicherung zu versichern, sondern auch die durch den Produktionsausfall entstehenden Schäden. Insbesondere die weitergezahlten Löhne, Mieten und der Gewinnausfall sind hiermit zu versichern.
Betriebsschließungs-Versicherung
Eine Betriebsschließungsversicherung ist angebracht für Betriebe, die vorübergehend ihren Betrieb wegen behördlicher Vorschriften schließen müssen. Dies sind insbesondere Hotels und Gaststätten sowie Betriebe der Lebensmittelherstellung, die bei auftretenden Krankheiten oder Seuchen ihren Betrieb schließen müssen.
Betriebshaftpflicht-Versicherung
Aus der gewerblichen Tätigkeit und der Eigenart des ausgeübten Berufes ergeben sich typische Risiken, die nicht innerhalb einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Hierfür ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung erforderlich.
Mit der Gebäudeversicherung können gewerbliche Gebäude wie Fabrikhallen, Werkstätten, Kaufhäuser oder andere Gebäude, die nicht vorwiegend dem Wohnen dienen, versichert werden. Versichert werden die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementarschäden.
Mit der Elektronikversicherung können besondere Maschinen und Betriebseinrichtungen mit ihren elektronischen Teilen versichert werden.
Mit der Maschinenversicherung können einzelne Maschinen gegen Ausfall oder Schäden z.B. durch falsche Bedienung versichert werden.
Für Produktionsbetriebe ist es wichtig, dass ihre Erzeugnisse nicht nur gegen bestimmte Gefahren im Betrieb selbst versichert sind. Insbesondere der Transport zum Kunden und das Be- und Entladen bergen besondere Gefahren, die hiermit abgedeckt werden.
Glas- und Werbeanlagen-Versicherung
Gewerbliche Betriebe haben oft einen erhöhten Versicherungsbedarf für Glaseinrichtungen. Dabei sind nicht nur die großen Glasscheiben von Kaufhaus-Schaufenstern zu versichern, sondern auch Vitrinen und Werbe- und Leuchtreklameanlagen.
Diese Versicherung ist relativ neu. Der Betrieb einer Fotovoltaikanlage macht auch den Privatmann zum Gewerbetreibenden, da die Einspeisung des produzierten Stromes ins Stromnetz und die gezahlte Vergütung eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Hier ist eine besondere Absicherung notwendig. Diese Absicherung wird in verschiedenen Varianten angeboten.