Rechtsschutzversicherung

Jeder kann einmal in die Lage kommen, sein Recht gerichtlich einklagen zu müssen. Es genügt nämlich nicht Recht zu haben, man muss auch Recht bekommen. Dies geht oft nur durch die Einschaltung eines Anwaltes und Führung eines gerichtlichen Prozesses. Die Kosten hierfür müssen vorgelegt werden. Wer die Mittel hierfür nicht hat, wird sein Recht nicht bekommen. Aber auch wenn man sich die Mittel hierfür besorgt, ist man nicht sicher, ob man vor einem Gericht gewinnt.

Verliert man den Prozess, dann hat man nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch die des Prozessgegners zu bezahlen. Es kann also eine teure Sache werden. Deshalb sollte jeder eine Rechtsschutzversicherung haben. Dieser Rechtsschutz zahlt die Anwaltsgebühren, die Gerichtskosten, die Zeugenauslagen und Sachverständigengutachten. Eine Rechtsschutzversicherung kann für einzelne Rechtsbereiche oder kombiniert für mehrere Bereiche abgeschlossen werden.

Der Rechtsschutz kann einzeln oder in folgenden Kombinationen abgeschlossen werden:

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Mit diesem Rechtsschutz sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner, der im Versicherungsschein eingetragene Lebenspartner und die minderjährigen Kinder versichert. Volljährige Kinder sind versichert, wenn sie ledig sind und keine Berufstätigkeit gegen ein Entgelt ausüben. Auszubildende sind noch mitversichert Die im Haushalt lebenden und dort gemeldeten Eltern und Großeltern sind ebenfalls mitversichert.

Der Versicherungsschutz besteht im Privatleben, im Beruf als Arbeitnehmer, Beamter, Hausfrau, Schüler und Student.

Im Verkehrsbereich besteht Versicherungsschutz als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller auf die versicherten Personen zugelassenen Land-Motorfahrzeuge wie Pkw, Motorräder, Mofas und Anhänger.

Der Schutz gilt auch als Mieter von Selbstfahrerfahrzeugen. Für fremde Fahrzeuge gilt der Schutz als berechtigter Fahrer und Insasse. Der Schutz gilt auch als Radfahrer, Fußgänger und Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Privat- und Berufsrechtsschutzschutz

Der Rechtsschutz hat hier den gleichen Umfang wie beim Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Ausgenommen ist hier allerdings der Verkehrsrechtsschutz.

 

Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz enthält den Verkehrsrechtsschutz im Unfang wie der oben genannte Rechtsschutz.

Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz

Der Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz enthält den Verkehrs-Rechtsschutz in vollem Umfang, allerdings nur für die im Versicherungsschein genannte Person.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Bei diesem Rechtsschutz wird nur die Versicherung für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen. Alle Fahrer dieses Fahrzeuges sind versichert. Außerdem ist der Versicherungsnehmer auch als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert. Bei dem Fahrzeug-Rechtsschutz muss jedes einzelne Fahrzeug versichert werden.

Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz

Mit diesem Rechtsschutz können Wohnungen, Gewerbebauten, Grundstücke und Garagen versichert werden. Versichern können sich Mieter, Eigentümer, Vermieter und Pächter. Abgesichert sind hier die Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis und Pachtvertrag und aus nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe

Bei diesem Rechtsschutz sind der Betrieb und der Betriebsinhaber für die angegebene selbständige Tätigkeit, sowie die beschäftigten Arbeitnehmer versichert. Dabei besteht Versicherungsschutz für die selbständige Tätigkeit, die berufliche Tätigkeit der Mitarbeiter. Außerdem für alle gewerblich genutzten Gewerbeeinheiten und alle auf den Betrieb zugelassenen Landfahrzeuge.

Rechtsschutz-Bausteine
Risikoausschlüsse
Wartezeiten

 

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