Elektronikversicherung

Elektronikversicherung

Der Einsatz von elektronischen Geräten in den Betrieben nimmt immer mehr zu. Die bisherige Geschäftinhaltsversicherung deckt die Risiken solcher Geräte nur unzureichend ab. Deshalb ist oftmals eine zusätzliche Elektronikversicherung angezeigt. Eine solche Elektronikversicherung deckt folgende Gefahren ab:

Versicherte Gefahren

Fahrlässige und unsachgemäße Behandlung elektronischer Geräte  – Vorsätzliche Beschädigung durch Dritte  – Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion  – die Folgen aus solchen Ereignissen wie Löschen, Ausräumen oder Abhandenkommen  – Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung  – Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage  – Schäden durch höhere Gewalt  – Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler

Versicherte Sachen

Geräte  der Bürotechnik  –  Kommunikationstechnik und Datentechnik  –  Medizin- und Labortechnik  – Geräte der Kfz-Technik  – Mess-, Prüf- und Regeltechnik  – Geräte der Ton- und Fernsehtechnik

Versichert sind dabei auch die fest installierten Datenträger wie die Festplatten bei PC-Geräten. Auf die übrigen Datenträger kann die Elektronikversicherung durch eine besondere Datenträgerversicherung erweitert werden.

Doppelversicherung

Manche Gefahren, die durch die Elektronikversicherung abgedeckt werden, sind bereits durch die Inhaltsversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Hier entsteht eine Doppelversicherung. Manche Versicherungen bieten deshalb bei der Elektronikversicherung die Ausklammerung bestimmter Gefahren an, verbunden mit einer Beitragsreduzierung .

 

 

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