Reisegepäckversicherung

Reise-Gepäckversicherung

Das Reisegepäck kann man mit einer Reisegepäckversicherung absichern. Als Reise gilt jeder Aufenthalt außerhalb des Hauptwohnsitzes im Inland und Ausland. Ein Schutz für den Wohnort kann gesondert vereinbart werden.

Die Reisegepäck-Versicherung deckt die Schäden ab, wenn versicherte Sachen abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befinden.

Für die übrige Reisezeit ist auch der Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, mut- oder böswillige vorsätzliche Sachbeschädigung versichert. Das Verlieren ist nur begrenzt durch die Reisegepäckversicherung abgesichert. Dagegen ist das Liegen lassen, Stehen lassen und Hängen lassen nicht versichert.

Als Reisegepäck gelten alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die während der Reise mitgeführt werden oder am Körper und in der Kleidung getragen werden. Auch Geschenke oder Reiseandenken, die während der Reise erworben werden, sind versichert. Sachen, die aus beruflichen Gründen mitgeführt werden, sind nicht versichert, können aber durch besondere Vereinbarung mit in den Schutz eingezogen werden.

Für bestimmte Sachen wird der Verlust nur begrenzt erstattet. Hierzu gehören Pelze, Videosysteme, Schmucksachen, Edelmetalle, Fotoausrüstungen. Einschränkungen gibt es bei Diebstählen aus verschlossenen Fahrzeugen. Dies gilt auch beim Verlust von Surf- und Sportgeräten. Da die Bedingungen bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich sind, sollte man sich diese vorher genau ansehen

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