Studenten Zusatz-Krankenversicherung

Zusatz-Krankenversicherung

Wer bei seinen Eltern oder seinem Ehegatten in der Familienhilfe mitversichert ist oder wer selbst Versicherungspflichtiger der Studenten Krankenversicherung ist, hat Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Diese Leistungen können durch eine zusätzliche private Krankenversicherung ergänzt werden. Dies gilt insbesondere für höhere Zahnersatzzuschüsse, Behandlung durch Heilpraktiker, Wahlleistungen im Krankenhaus. Besonders wichtig für Studenten ist hier eine Absicherung bei Auslandsaufenthalten.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur einen Teil der Krankheitskosten. Bei Erkrankungen außerhalb Europas wird meist überhaupt nicht gezahlt. Selbst zu bezahlende Krankheitskosten, z.B. in den USA, können schnell den Ruin bedeuten. Deshalb ist ein solcher Auslandsschutz unbedingt notwendig. Dies gilt insbesondere auch für die Rückholkosten mit dem Flugzeug bei Notfällen.

Bei dem Auslandsschutz sollte man darauf achten, dass nicht nur Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen versichert sind. Wichtig ist der Schutz auch bei Langzeitaufenthalten, insbesondere Studienaufenthalten. Hier sollte man sich von seiner privaten Krankenversicherung einen entsprechenden Schutz bestätigen lassen.

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