Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten

Fällt man selbst oder Familienangehörige einem Verbrechen zum Opfer, dann hat man an der Verurteilung des Straftäters ein Interesse. Mit diesem Rechtsschutz kann man sich als Nebenkläger dem Staatsanwalt anschließen.

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