Gesetzliche Rentenversicherung
Ersatzzeiten
Ersatzzeiten sind Zeiten nach dem vollendeten 14. Lebensjahr und vor dem 1.1.1992, bei denen besondere Lebensumstände berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Zeiten:
Kriegsdienst des zweiten Weltkrieges, Kriegsgefangenschaft und Reichsarbeitsdienst
Internierung, Verschleppung von Deutschen (insbesondere in der früheren UdSSR)