Kapitalisierung der Riesterrente

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Kann man sich das Kapital der Riester-Rente auszahlen lassen?

Die Auszahlung des Kapitals der Riester-Rente ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Erfolgt trotzdem eine Auszahlung, ist dies schädlich für die bereits gewährten staatlichen Zulagen und steuerliche Begünstigung. In diesem Falle sind die Zulagen zurück zu zahlen und die steuerliche Begünstigung rückgängig zu machen.

Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Kapitalabfindung erfolgt, da die Riesterrente nur gering ist. Als gering ist dabei 1% der monatlichen Bezugsgröße anzusehen. Für 2010 beträgt die Bezugsgröße 2.555 €. Das bedeutet, bei monatlichen Renten bis 25,55 € kann eine Auszahlung erfolgen, ohne dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

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