Unfallrente für Kinder und Jugendliche

Fragen zur GUV                     zurück zum Fragenkatalog

Wie wird die Unfallrente bei Kindern,
Schülern und Studenten berechnet?

Kinder, Schüler und Studenten haben in der Regel noch kein eigenes oder nur ein geringes Arbeitsentgelt. Deshalb gibt es bei diesen Personen eine besondere Berechnung für die Ermittlung von Unfallrenten. Hier wird als Berechnungsgrundlage ein fiktives Einkommen als Jahresarbeitsverdienst zugrunde gelegt. Dieses richtet sich nach der Höhe der Bezugsgröße. Die jährliche Bezugsgröße beträgt für 2009 im Westen = 30.240 € und im Osten 25.620 €.

Der Jahresarbeitsverdienst beträgt:

  1. für Versicherte, die das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40% der Bezugsgröße
  2. für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60% der Bezugsgröße
  3. für Versicherte, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 25% der Bezugsgröße
  4. für Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, 33,33% der Bezugsgröße

Das bedeutet, dass ein 16-jähriger Schüler bei einer Vollrente folgende Unfallrente erhält:

Vollrente = 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Bei 16-jährigen beträgt der Jahresarbeitsverdienst = 40% von 30.240 € =12.096 €, hiervon 2/3 = 8.064: 12 = 672 € monatliche Unfallrente

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert