Versicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung

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Sind auch Selbständige versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen auch bestimmte Gruppen von Selbständigen. Hierbei handelt es sich um folgende Personenkreise:

Lehrer und Erzieher, die keine Arbeitnehmer beschäftigen
Personen, die in der Säuglingspflege, Kinderpflege, Wochenpflege oder Krankenpflege tätig sind, wenn sie keine Arbeitnehmer beschäftigen
Hebammen und Entbindungspfleger
Seelotsen der Reviere im Sinne des Seelotsengesetzes SeelotG
Künstler und Publizisten nach dem KSVG
Hausgewerbetreibende
selbständige Handwerksmeister mit einer Eintragung in der Handwerksrolle

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