Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Wie kann man sich freiwillig versichern?

Für eine freiwillige Versicherung kann es mehrere Gründe geben. Meist hat die bisherige Versicherungspflicht geendet und es ist Versicherungsfreiheit eingetreten.

Beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht muss man eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren nachweisen oder unmittelbar vorher 12 Monate versichert gewesen sein.

Beim Ausscheiden aus der Familienversicherung braucht man keinen Nachweis einer Vorversicherungszeit. In allen Fällen muss die freiwillige Versicherung innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden beantragt werden.

 

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