Versicherungsort in der Hausratversicherung

Fragen zur Hausratversicherung   

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Was bedeutet Versicherungsschutz am Versicherungsort?

In der Hausratversicherung besteht grundsätzlich nur ein Versicherungsschutz innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung des Versicherten. Hierzu gehören auch Räume in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück. Ein Versicherungsschutz besteht auch für Garagen in der Nähe der Wohnung. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Außerhalb des Versicherungsortes besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung. Diese gilt nur für Hausrat, der sich vorübergehend bis zu drei Monaten außerhalb der Wohnung befindet. Bei Ausbildung oder einem Wehrdienst oder Zivildienst gilt die Außenversicherung bis zum Ende der Ausbildung.

Einige Versicherungen bieten eine Mobildeckung an. Diese erweitert den Versicherungsschutz auch auf dauerhaft in Ferienwohnungen und Wohnmobilen untergebrachten Hausrat.

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