Allmählichkeitsschäden

Betriebshaftpflicht

Allmählichkeitsschäden und Abwasserschäden

Allmählichkeitsschäden und Abwasserschäden sind solche Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen und durch Abwässer entstehen.

Diese Schäden sind im Normalfall durch die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ausgeschlossen. Durch besondere vertragliche Regelungen und Klauseln werden diese Schäden jedoch wieder in den Versicherungsumfang einbezogen.

Werden die Verbindungen von Heizungsrohren mangelhaft unter Putz installiert, so dass sie undicht sind, ist der Schaden nicht sofort ersichtlich. Erst im Laufe der Zeit wird der Schaden offensichtlich. Für diesen Allmählichkeitsschaden haftet der die Rohre verlegende Installationsbetrieb.

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