Freizeitunfallversicherung oder Rundumschutz

Fragen zur PUV 

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Gilt die UV nur für die Freizeit oder auch während der Arbeitszeit?

Während der Arbeitszeit ist man in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dem Grund nach braucht man deshalb nur für den Freizeitbereich eine private Unfallversicherung. Dies wird auch von einigen Unfallversicherungen angeboten. Sinnvoll ist dies jedoch nicht unbedingt. Vielmehr sollte die private Unfallversicherung rund um die Uhr gelten.

Es sind nämlich Fälle denkbar, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung die Entschädigung ablehnt, weil zum Beispiel der Arbeitsweg unterbrochen war, als der Unfall passierte. Gleichzeitig kann die PUV einen Arbeitsunfall annehmen und bei der Freizeit-UV die Leistungen verweigern. Um diese Abgrenzungsprobleme zu umgehen, sollte in jedem Falle eine Unfallversicherung rund um die Uhr gelten. Bei Arbeitsunfällen leisten dann beide, ohne dass die Leistungen verrechnet werden.

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