Berechnung des Verletztengeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung

Fragen zur GUV

zurück zum Fragenkatalog

Wie wird das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet?

Das Verletztengeld wird bei Arbeitnehmern wie das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Als täglicher Höchstbetrag ist in der Unfallversicherung allerdings der 360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Dieser ist in der Regel höher als das Höchstregelentgelt der Krankenversicherung. Für 2015 beträgt das tägliche Höchstentgelt der = 189 €.

Das Verletztengeld beträgt 80% des Regelentgeltes und darf das Nettoentgelt nicht übersteigen.

Für Selbständige berechnet sich das Verletztengeld aus dem Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Die Satzung kann das Nähere zur Berechnung festlegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert