Gesetzliche Unfallversicherung
Reisekosten
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die im Zusammenhang mit den Leistungen erforderlichen Reisekosten gezahlt. Hierzu gehören folgende Kosten:
Fahrkosten und Transportkosten
Verpflegungskosten und Übernachtungskosten
Kosten des Gepäcktransportes
Wegstreckenentschädigung
Diese Reisekosten werden für den Verletzten und eine erforderliche Begleitperson gezahlt. Bei häuslicher Abwesenheit werden monatlich zwei Familienheimfahrten oder alternativ die Besuchsfahrten eines Angehörigen gezahlt.