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Wie ist man nach der Scheidung versichert?
Bei Rechtskraft des Scheidungsurteils verliert man den bisherigen Familienhilfeanspruch. Man hat jedoch das Recht auf freiwillige Weiterversicherung. Der Beitrag richtet sich nach dem zur Verfügung stehenden Mitteln zum Lebensunterhalt. Dabei wird der Beitrag im Einzelnen durch die Satzung der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt. Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten gegenüber der Krankenkasse zu erklären.