Leistungen der privaten Unfallversicherung
Gipsgeld
Knochenbrüche werden heute oftmals nicht mehr stationär, sondern ambulant behandelt. Unfallversicherte erhalten deshalb keine Leistung aus dem mitversicherten Krankenhaustagegeld.
Verschiedene Unfallversicherungen sehen in diesen Fällen ein Gipsgeld in Höhe eines mehrfachen Krankenhaustagegeldes vor, wenn es sich um den Knochenbrüche, Muskelzerreißungen, oder Zerreißung von Sehnen, Bändern oder Kapseln handelt.