Gesetzliche Krankenversicherung
Palliativversorgung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 37b Sozialgesetzbuch V einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Dies sind Versicherte, die unheilbar erkrankt sind und deren Lebenserwartung zeitlich begrenzt ist. Hier steht nicht mehr die Heilung, sondern die Betreuung und Linderung im Vordergrund. Die Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, insbesondere Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Diese Versorgung hat das Ziel, die Betreuung des Versicherten in seiner vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.