Fragen zur Wohngebäudeversicherung zurück zum Fragenkatalog
Welches Gebäudezubehör ist mitversichert?
In der Wohngebäudeversicherung ist das Zubehör mitversichert, das der Instandsetzung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient. Voraussetzung ist, dass es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist. Darüber hinaus ist folgendes Zubehör mitversichert: Einfriedungen, Hof- und Gehsteinbefestigungen, Hundezwinger, Müllboxen, Sat-Schüsseln, Antennen, Masten, Freileitungen, Briefkastenanlagen, Pergolen, Gartenhäuser, Gewächshäuser und Gerätehäuser.
Dieses Zubehör ist bei den meisten Gebäudeversicherungen im Versicherungsschutz einbegriffen. Einige Verträge sehen noch vor, dass Zubehör nur versichert ist, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Deshalb sollte man seinen Vertrag darauf überprüfen.