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Wann kann ich nach einer Befreiung wieder in die GKV zurück?
Wer wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei wurde und sich privat versichert hatte, der kann in bestimmten Fällen wieder zurück in die GKV. Dies gilt, wenn er
Durch die Erhöhung der Jahresentgeltgrenze diese unterschreitet und deshalb versicherungspflichtig wird
durch die Herabsetzung seiner Arbeitszeit und dadurch vermindertes Einkommen
durch den Bezug von Arbeitslosengeld
durch den Antrag auf Rente
durch die Einschreibung als Student
Dies gilt nicht nach dem 55. Lebensjahr, wenn er fünf Jahre nicht in der GKV versichert war.