Begriffe – Versicherungen Lexikon https://www.versicherungswissen.org Versicherungssprache leicht verständlich erklärt Thu, 22 Nov 2018 21:16:15 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.3.17 Schlüsselverlust https://www.versicherungswissen.org/begriffe/schluesselverlust.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/schluesselverlust.html#respond Sun, 22 Jan 2017 20:55:19 +0000 http://www.versicherungswissen.org/?p=841 Betriebshaftpflicht Abhandenkommen von Schlüsseln Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung oder Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert. Die Schlüssel müssen sich rechtmäßig zuletzt im Besitz des versicherten Betriebes bzw. eines seiner Angehörigen befunden haben. Ist einem Handwerksbetrieb der Hausschlüssel wegen eines Reparaturauftrages  überlassen worden, so haftet der Betrieb für den Verlust. ...

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Betriebshaftpflicht

Abhandenkommen von Schlüsseln

Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung oder Klausel in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mitversichert. Die Schlüssel müssen sich rechtmäßig zuletzt im Besitz des versicherten Betriebes bzw. eines seiner Angehörigen befunden haben.

Ist einem Handwerksbetrieb der Hausschlüssel wegen eines Reparaturauftrages  überlassen worden, so haftet der Betrieb für den Verlust. Müssen einzelne Schlösser oder die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, kann dies teuer werden. Deshalb sollte eine solche Klausel in jeder betrieblichen Haftpflichtversicherung enthalten sein.

Wird aufgrund des Schlüsselverlustes in das Haus oder die Wohnung eingebrochen, dann ist dieser Folgeschaden nicht versichert. Nicht versichert sind auch die Verluste von Schlüsseln, die zu eigenen oder gemieteten Räumen des versicherten Betriebes gehören. Auch der Schlüsselverlust von Tresorschlüsseln, Möbelschlüsseln und Schlüsseln zu anderen beweglichen Sachen, sind nicht versicherbar.

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Leitungsschäden https://www.versicherungswissen.org/begriffe/leitungsschaeden.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/leitungsschaeden.html#respond Sun, 22 Jan 2017 20:52:16 +0000 http://www.versicherungswissen.org/?p=838 Betriebshaftpflicht Leitungsschäden Leitungsschäden sind Schäden an Erdleitungen jeglicher Art und an elektrischen Freileitungen und Oberleitungen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Bearbeitungsschäden. Diese sind nur in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, wenn sie besonders in der Police oder den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Diese Schäden sollten besonders von Betrieben des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes mitversichert werden. ...

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Betriebshaftpflicht

Leitungsschäden

Leitungsschäden sind Schäden an Erdleitungen jeglicher Art und an elektrischen Freileitungen und Oberleitungen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Bearbeitungsschäden. Diese sind nur in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, wenn sie besonders in der Police oder den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

Diese Schäden sollten besonders von Betrieben des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes mitversichert werden. Die durch ein zerstörtes Erdkabel und den damit verbundenen Stromausfall entstehenden Schäden, können erheblich sein. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch die in einem ganzen Stadtteil verdorbenen Kühlwaren.

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Vorläufige Deckung https://www.versicherungswissen.org/begriffe/vorlaeufige-deckung.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/vorlaeufige-deckung.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:13 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/vorlaeufige-deckung/.html Vorläufige Deckung

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Vorläufige Deckungszusage

Mit dem Antrag auf Abschluss einer Versicherung ist noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen. Erst mit der Annahme durch die Gesellschaft und Zahlung des Erstbeitrages tritt der volle Versicherungsschutz ein.

Zwischen Antrag und Annahme kann ein längerer Zeitraum liegen, da die erforderliche Risikoprüfung den Abschluss verzögert. In dieser Zeit besteht normalerweise kein Versicherungsschutz. Oft besteht aber eine dringende Notwendigkeit eines solchen Schutzes. In diesem Falle gibt die Versicherung eine vorläufige Deckungszusage.

Hierbei handelt es sich um einen selbständigen Versicherungsvertrag. Vorläufige Deckungszusagen kann es in fast allen Versicherungszweigen, mit Ausnahme der Krankenversicherung, geben.

So kann bei einer Lebensversicherung die vorläufige Deckung für eine begrenzte Todesfallsumme gegeben werden. Diese wird fällig, wenn der Tod noch vor Abschluss des Vertrages eintritt.

Üblich ist die vorläufige Deckung ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Ausstellung der Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) ist ein Beispiel für eine Deckungszusage, bevor der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Kommt der Vertrag rückwirkend zustande, entfällt die vorläufige Deckung. Kommt ein Vertrag nicht zustande, dann wird für die Zeit der Zusage der Beitrag fällig.

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Produkthaftpflicht https://www.versicherungswissen.org/begriffe/produkthaftpflicht.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/produkthaftpflicht.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:12 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/produkthaftpflicht/.html Produkthaftpflichtschäden

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Betriebshaftpflicht

Produkthaftpflichtschäden

Bei der Produkthaftpflicht muss man unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Schäden und zwar:

Produkthaftpflicht innerhalb der allgemeinen Haftung

Diese Haftpflicht ist meist schon über die allgemeine Haftung (AHB) mitversichert. Wenn ein Bäcker aus Versehen einen Fremdkörper im Brot gebacken hat, haftet er wegen des Gesundheitsschadens seines Kunden.

Produkthaftpflicht  wegen fehlender vereinbarter Eigenschaften

Fehlen einem Produkt die zugesicherten Eigenschaften oder hat es Sachmängel, so haftet der Hersteller für die entstehenden Personen- und Sachschäden. Die Entschädigung für diese Schäden muss besonders in der BHV vereinbart werden.

Produkthaftpflicht für Vermögensschäden

Bei der Produktion von Fahrzeugen oder Maschinen werden aufgrund eines Konstruktionsfehlers eines Zulieferers falsche Teile eingebaut. Durch den Rückruf der Maschinen und den erforderlichen Umbau entstehen erhebliche Vermögensschäden. Diese Schäden sind nur aufgrund besonderer Vereinbarungen innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung zu versichern.

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Tätigkeitsschäden https://www.versicherungswissen.org/begriffe/taetigkeitsschaeden.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/taetigkeitsschaeden.html#comments Tue, 17 Jan 2017 12:42:12 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/taetigkeitsschaeden/.html Tätigkeitsschäden

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Betriebshaftpflicht

Tätigkeitsschäden

Die Tätigkeitsschäden, auch als Bearbeitungsschäden bezeichnet, sind in der Regel in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Nur wenn die Deckung ausdrücklich eingeschlossen ist, besteht hierfür Versicherungsschutz. Tätigkeitsschäden sind Schäden an fremden Sachen, an denen gewollt im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit gearbeitet wird.

Beispiel:

Der Elektriker soll ein Gerät, das der Kunde zuvor anderweitig gekauft hatte, installieren. Wird das Gerät bei dieser Montage beschädigt, liegt ein Tätigkeitsschaden vor. Dieser ist innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung nur versichert, wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind.

Soll ein Gerät, außerhalb der Wohnung des Kunden, in der Werkstatt des Handwerkers repariert werden, sind die Tätigkeitsschäden nur versichert, wenn der Vertrag das Werkstattrisiko einschließt. Sind die Tätigkeitsschäden eingeschlossen, sind auch die entstehenden Folgeschäden versichert.

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Umwelthaftpflicht https://www.versicherungswissen.org/begriffe/umwelthaftpflicht.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/umwelthaftpflicht.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:12 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/umwelthaftpflicht/.html Umwelthaftpflichtschäden

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Betriebshaftpflicht

Umwelt-Haftpflichtschäden

Umwelt-Haftpflichtschäden sind alle Schäden, die durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Gewässer eintreten. Dies gilt auch für die Folgeschäden. Eine Umwelteinwirkung liegt vor, wenn sich Dämpfe, Gase, Druck, Stoffe, Wärme, Geräusche, Strahlen oder Erschütterungen in Boden. Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Dies ist zum Beispiel bei Feuer oder Explosion der Fall.

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

Die Umweltschäden, die aus dem allgemeinen Risiko des versicherten Betriebes entstehen, sind in der Regel durch die in der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) enthaltene Umwelthaftpflicht-Basisversicherung enthalten.

Umwelthaftpflicht-Regressversicherung

Für die Umwelthaftpflicht-Regressversicherung ist eine besondere Deckung erforderlich. Hiermit können Umweltschäden, die durch die Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von umweltrelevanten Anlagen entstehen, abgesichert werden.

WHG-Anlagen

Eine besondere Deckung brauchen auch umweltgefährdende Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies sind alle Anlagen zum Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Ablagern, Befördern oder Wegleiten gewässerschädlicher Stoffe. Solche Anlagen sind beispielsweise auch Heizöltanks, Kraftstofftanks oder Farbenlager.

Kleingebinde bis 250 Litern als Einzelbehälter und eine Gesamtmenge von 1000 Litern sind meistens in der Betriebshaftpflicht mitversichert.

Abwasseranlagen

Abwasserreinigungsanlagen und Abscheideanlagen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung besonders zu vereinbaren. Dies gilt für Öl- und Benzinabscheider und Fettabscheider. Fettabscheider sind bei Lebensmittelbetrieben, Metzgereien, Hotel- und Gaststätten meist mitversichert.

UHG-Anlagen

Besondere Anlagen, die im Umwelthaftungsgesetz (UHG) genannt sind und einer besonderen Genehmigung oder Anzeigepflicht unterliegen, werden nur im Einzelfall nach Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft besonders versichert.

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Mietsachschäden an Gebäuden https://www.versicherungswissen.org/begriffe/mietsachschaeden-an-gebaeuden.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/mietsachschaeden-an-gebaeuden.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:11 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/mietsachschaeden-an-gebaeuden/.html Mietsachschäden an Gebäuden

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Betriebshaftpflicht

Mietsachschäden an Gebäuden

Im gewerblichen Bereich sind Schäden an gemieteten Sachen grundsätzlich nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Ausnahmen können für gemietete Gebäude vereinbart werden.

Dabei beschränkt sich der Versicherungsschutz meist auf Gebäudebeschädigungen, die durch den Anprall von Arbeitsmaschinen verursacht werden oder die durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser entstehen. Eingeschlossen sind in der Regel auch Gebäudebeschädigungen, die anlässlich von Geschäftsreisen (z.B. im Hotel) entstehen. Ausgeschlossen sind aber Schäden an den mobilen Einrichtungsgegenständen.

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Ladungsschäden https://www.versicherungswissen.org/begriffe/ladungsschaeden.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/ladungsschaeden.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:10 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/ladungsschaeden/.html Schäden beim Beladen von Fahrzeugen

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Betriebshaftpflicht

Beladungsschäden und Entladungsschäden

Beladungsschäden und Entladungsschäden sind Schäden, die an Land- oder Wasserfahrzeugen sowie an Containern entstehen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Ladevorgänge mit Hand oder Maschine durchgeführt werden. Es handelt sich bei diesen Schäden um eine besondere Art von Tätigkeitsschäden.

Wird der Schaden durch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ein Kraftfahrzeug verursacht, dann besteht der Versicherungsschutz nur, wenn diese Fahrzeuge in der Haftpflicht mitversichert sind. Die Schäden am Ladegut selbst sind von der Haftpflicht ausgeschlossen. Diese können jedoch durch besondere Vereinbarung oder Bedingung eingeschlossen werden.

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Medienverluste https://www.versicherungswissen.org/begriffe/medienverluste.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/medienverluste.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:10 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/medienverluste/.html Medienverluste

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Betriebshaftpflicht

Medienverluste

Als Medienverluste bezeichnet man den Verlust bzw. das Entweichen von Flüssigkeiten und Gasen aus Behältern und Rohrleitungen. Sind diese Verluste auf die mangelhaft hergestellten oder verlegten Behälter oder Rohrleitungen zurückzuführen, dann haftet der entsprechende Betrieb für den entstehenden Schaden.

Solche Medienverluste sind in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen für Bauhandwerker enthalten, da in diesem Bereich solche Schäden häufiger vorkommen.

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Energiemehrkosten https://www.versicherungswissen.org/begriffe/energiemehrkosten.html https://www.versicherungswissen.org/begriffe/energiemehrkosten.html#respond Tue, 17 Jan 2017 12:42:09 +0000 http://www.versicherungswissen.org/allgemein/energiemehrkosten/.html Energiemehrkosten als Vermögensschaden

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Betriebshaftpflicht

Energiemehrkosten

Energiemehrkosten sind Mehrkosten, die aufgrund höherer Strom-, Gas- oder Wasserkosten entstehen. Es handelt sich hier um eine besondere Art von Vermögensschäden. Diese Schäden sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung oder Klausel mitversichert.

Wird von einem Elektriker der Nachtstrom versehentlich an den Tagesstromzähler angeschlossen, entstehen höhere Kosten, da der Tagesstrom mit einem höheren Tarif verbunden ist. Für den entstehenden Schaden ist der Handwerker haftpflichtig.

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