Energiemehrkosten

Betriebshaftpflicht

Energiemehrkosten

Energiemehrkosten sind Mehrkosten, die aufgrund höherer Strom-, Gas- oder Wasserkosten entstehen. Es handelt sich hier um eine besondere Art von Vermögensschäden. Diese Schäden sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung oder Klausel mitversichert.

Wird von einem Elektriker der Nachtstrom versehentlich an den Tagesstromzähler angeschlossen, entstehen höhere Kosten, da der Tagesstrom mit einem höheren Tarif verbunden ist. Für den entstehenden Schaden ist der Handwerker haftpflichtig.

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