Produkthaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Produkthaftpflichtschäden

Bei der Produkthaftpflicht muss man unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Schäden und zwar:

Produkthaftpflicht innerhalb der allgemeinen Haftung

Diese Haftpflicht ist meist schon über die allgemeine Haftung (AHB) mitversichert. Wenn ein Bäcker aus Versehen einen Fremdkörper im Brot gebacken hat, haftet er wegen des Gesundheitsschadens seines Kunden.

Produkthaftpflicht  wegen fehlender vereinbarter Eigenschaften

Fehlen einem Produkt die zugesicherten Eigenschaften oder hat es Sachmängel, so haftet der Hersteller für die entstehenden Personen- und Sachschäden. Die Entschädigung für diese Schäden muss besonders in der BHV vereinbart werden.

Produkthaftpflicht für Vermögensschäden

Bei der Produktion von Fahrzeugen oder Maschinen werden aufgrund eines Konstruktionsfehlers eines Zulieferers falsche Teile eingebaut. Durch den Rückruf der Maschinen und den erforderlichen Umbau entstehen erhebliche Vermögensschäden. Diese Schäden sind nur aufgrund besonderer Vereinbarungen innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung zu versichern.

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