Reisekrankenversicherung

Reise-Krankenversicherung

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, hat im Ausland nur einen begrenzten Versicherungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn er über eine internationale Krankenversicherungskarte verfügt. Diese gilt nur teilweise im europäischen Raum und enthält erhebliche Leistungsbegrenzungen. Bei einem privaten oder beruflichen Auslandsaufenthalt ist deshalb unbedingt eine Reise-Krankenversicherung zu empfehlen. Wer bereits eine private Voll-Krankenversicherung hat, braucht nicht vorzusorgen, da diese Versicherung weltweit leistet.

Eine solche Reise-KV sichert die notwendigen Behandlungskosten im Ausland weltweit ab. Bei Notfällen sind sogar die Rückholkosten mit dem Flugzeug enthalten. Dies gilt auch für die Bestattungskosten und Überführungskosten. Die Reisekrankenversicherung ist entweder als ganzjährige Krankenversicherung oder für die Dauer eines vorher festgelegten Zeitraumes möglich.

Bei der Jahresversicherung sind alle Reisen meist bis zur Dauer von sechs Wochen abgedeckt. Sollte der Aufenthalt länger dauern, weil man zum Beispiel den ganzen Winter im Süden bleiben will, sollte man die zeitlich festgelegte Krankenversicherung abschließen. Bei der Reisekrankenversicherung muss der Vertrag für jede mitreisende Person abgeschlossen werden.

Wer seinen ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland, sondern im Reiseland hat, kann aus dieser Versicherung keine Ansprüche geltend machen. Wäre das möglich, könnte man sich eine günstige dauerhafte Krankenversicherung verschaffen.

Ausschlüsse

Die Reise-Krankenversicherung sieht wichtige Ausschlüsse vor, die jeder Versicherte beachten sollte:

– Behandlungen, die bereits bei Reisebeginn feststehen und in die Reisezeit fallen, werden nicht erstattet.
– Wenn der alleinige Grund der Auslandsreise die Behandlung gewesen ist, wird ebenfalls nicht gezahlt.
– Da es sich um eine medizinische notwendige Heilbehandlung handeln muss, kann auch nicht anlässlich einer Reise in China oder Ungarn der fehlende Zahnersatz bezahlt werden, auch wenn er noch so kostengünstig ist.
– Bei beruflichen Reisen werden die Kosten von Krankheiten oder Unfällen nicht bezahlt, die in den letzten sechs Monaten behandlungsbedürftig waren.

 

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