Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.1995 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Diese Versicherungspflicht gilt gleichermaßen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als auch für Versicherte der privaten Krankenversicherung. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und die der privaten Pflegeversicherung sind in gleicher Höhe zu gewähren.

Die soziale Pflegeversicherung wird durch die jeweilige Krankenkasse als Träger der Pflegeversicherung durchgeführt. In der privaten Pflegeversicherung wird diese von der jeweiligen privaten Krankenversicherung getragen.

Die Beiträge der sozialen Pflegeversicherung sind gleich hoch, egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse der Einzelne versichert ist. Hier gibt es unter den Krankenkassen einen Finanzausgleich. Innerhalb der privaten Pflegeversicherung gelten unterschiedliche Beiträge, jedoch darf der Höchstbeitrag den Beitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen. Auch hier gibt es unter den privaten Versicherungen ein Ausgleichsystem. In beiden Systemen sind die Kinder beitragsfrei mitzuversichern.

Sowohl die soziale Pflegeversicherung als auch die private Pflegeversicherung sehen folgende Höchstleistungen vor:

Häusliche Pflegehilfe (Pflegesachleistung)

Pflegestufe I = 420 Euro
Pflegestufe II = 980 Euro
Pflegestufe III = 1470 Euro

In Härtefällen kann der Betrag bis auf 1918 Euro erhöht werden

Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Pflegestufe I = 215 Euro
Pflegestufe II = 420 Euro
Pflegestufe III = 675 Euro

Vollstationäre Pflege

Pflegestufe I = 1023 Euro
Pflegestufe II = 1279 Euro
Pflegestufe III = 1470 Euro

Bei Härtefällen ist eine Erhöhung der Leistung bis auf monatlich 1750 Euro möglich.

Teilstationäre Pflege

Pflegestufe I = 420 Euro
Pflegestufe II = 980 Euro
Pflegestufe III = 1470 Euro

Diese Leistungen können auch in einer Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung) gewährt werden. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung sind die häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonen, Ergänzende Leistungen, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, die Gewährung von Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen.

Die Kosten einer Pflege sind heute vielfach nicht mehr durch die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Die nicht gedeckten Kosten können schnell die Ersparnisse verzehren. Deshalb sollte jeder rechtzeitig eine zusätzliche private Pflegetagegeld-Versicherung abschließen. Ein solches Pflegetagegeld sollte dabei in ausreichender Höhe vereinbart werden.

 

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