Privathaftpflichtversicherung

Fragen zur Privathaftpflicht

Private Haftpflichtversicherung

Verursacht man schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig, einen Schaden, so muss man hierfür Schadensersatz leisten. Dies gilt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Diese Ansprüche aus fahrlässig verursachten Schäden deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Vorsätzliche Schäden sind ausgeschlossen.

Da jeder einmal aus Unaufmerksamkeit einen Schaden verursachen kann, sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben. Ohne eine solche Versicherung besteht die Gefahr, dass Schadensersatzansprüche von Geschädigten die wirtschaftliche Existenz vernichten können.

Verursacht man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, so können die Schäden leicht hohe Summen erreichen. Bei Verletzung und Tötung von Menschen sind nicht nur Heilbehandlungskosten, sondern auch jahrelange Rentenzahlungen die Folge.

Zu denken ist auch an Schäden, die die mitversicherten Kinder verursachen. Für den Schaden, den das zündelnde Kind verursacht, haftet das Kind und die Eltern bei einer Aufsichtspflichtverletzung. Als Besitzer eines Eigenheimes ist man verantwortlich, wenn auf dem bei Glatteis nicht gestreuten Gehweg, ein Unfall passiert. Dies gilt auch für den Dachziegel, der vom Dach fällt und einen Menschen verletzt. Bei auslaufendem Heizöl muss meist der kontaminierte Boden abgetragen werden, was ebenfalls hohe Kosten verursachen kann.

Dies sind Beispiele, die die Notwendigkeit einer Privat-Haftpflichtversicherung deutlich zeigen. Eine solche Haftpflichtversicherung sollte eine entsprechend hohe Deckungssumme haben, damit auch große Schäden abgedeckt sind. Als Haftpflichtiger haftet man nämlich unbegrenzt.

Deckungssummen

Die Privat-Haftpflicht wird mit Deckungssummen zwischen einer und zehn Millionen Euro angeboten. Man sollte hier eine Variante mit einer hohen Deckungssumme wählen, da die Mehrkosten meist nicht sehr hoch sind.

Versicherter Personenkreis

Neben dem Versicherungsnehmer sind der Ehegatte und die im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder versichert. Ein Schutz besteht für Kinder auch während des Grundwehrdienstes und eines Zivildienstes. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Lebenspartner und deren Kinder sind mitversichert, solange sie im Haushalt aufgenommen sind.

Die im Privathaushalt beschäftigten Angestellten sind während dieser Tätigkeit haftpflichtversichert. Au Pairs und Austauschschüler sind ebenfalls über die Haftpflichtversicherung der aufnehmenden Familie versichert Alleinstehende Elternteile, die im Haushalt aufgenommen wurden, können mitversichert werden.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unbegrenzt. Bei sonstigem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nur für höchstens ein Jahr.

Leistungserweiterungen

Die private Haftpflichtversicherung wird meist mit zusätzlichen Deckungserweiterungen angeboten wie:

Schlüsselverlustrisiko
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Tagesmutter bei der Betreuung fremder Kinder
Hüten fremder Hunde und Pferde
Mietsachschäden
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen
Privater Heizöltanks im Keller und im Erdreich
Inhaber von Wohnungen im Einfamilienhaus oder Ferienwohnungen
Bauherrenhaftpflicht für private Bauvorhaben
Nicht versicherungspflichtige Kfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Ferngelenkte Modellfahrzeuge
Wassersportfahrzeuge ohne Motor, Segelboote und Surfbretter
Forderungsausfalldeckung

Leistungsausschlüsse:
Vorsätzliche verursachte Schäden
Ansprüche der im Haushalt lebenden Angehörigen untereinander
Mietsachschäden sofern es sich um bewegliche Sachen handelt
Mietsachschäden an Heizungs- uns Warmwasserbereitungsanlagen
Mietsachschäden an Elektro- und Gasgeräten
Glasschäden, wenn eine Glasversicherung möglich wäre
Haftpflichtansprüche aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen
Haltung von Hunden, Pferden ,Rindern, Schafen und wilden Tieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert