Leistungen der privaten Unfallversicherung
Gesundheitsschädigungen durch Nahrungsmittelvergiftungen
Vergiftungen, die durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Mund entstehen, sind von dem Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Vermehrt werden solche Nahrungsmittelvergiftungen ausdrücklich wieder in den Versicherungsschutz aufgenommen. Legt man Wert auf diesen Schutz, dann sollte man vor Abschluss einer UV prüfen ob diese Leistungserweiterung enthalten ist.