Bergungskosten der Unfallversicherung

 Leistungen der privaten Unfallversicherung

Bergungskosten

In den meisten privaten Unfallversicherungen sind die Bergungskosten beitragsfrei enthalten. Hiermit werden die Kosten für die Rettungseinsätze, Bergungseinsätze und Sucheinsätze bezahlt..

Auch wenn es sich bei Vermissten in den Bergen um einen Fehlalarm handelt, werden die entstandenen Kosten des Sucheinsatzes aus dieser Leistung bezahlt.

 

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