Leistungen der privaten Unfallversicherung
Beitragsbefreiung für Kinder
Stirbt der Versicherungsnehmer, können die mitversicherten Kinder die Unfallversicherung fortführen. Für sie ist die Unfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr mit dem bisherigen Leistungsumfang beitragsfrei.
Meist ist die Einschränkung vorhanden, dass der Versicherte zum Versicherungsbeginn das 55. Lebensjahr nicht vollendet haben darf. Hiermit will man vermeiden, dass hoch betagte Großeltern ihre Enkel günstig versichern.