Erfrierungen

 Leistungen der privaten Unfallversicherung

Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen

Die Unfallversicherung entschädigt Folgen von Unfällen. Der Begriff des Unfalles erfordert, dass es sich um ein plötzliches, zeitlich eng begrenztes, den Körper schädigendes, Ereignis handelt. Bei Erfrierungen fehlt es an einer solchen Plötzlichkeit, da sich eine Erfrierung über einen gewissen Zeitraum erstreckt.

Deshalb sind normalerweise Schädigungen durch Erfrierungen in der Unfallversicherung nicht versichert. Die Versicherungsgesellschaften gehen jedoch immer mehr dazu über, auch Erfrierungen zu entschädigen. Dies sollte in den Versicherungsbedingungen aber ausdrücklich aufgeführt sein.

Dieser Schutz stellt sich  für immer mehr Bergsteiger und Wanderer als notwendig heraus, die Nächte in eisiger Kälte verbringen. Sie erleiden oft Erfrierungen an Händen, Füßen, Ohren und Gesicht.

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