GUV Verletztengeld

Gesetzliche Unfallversicherung

Verletztengeld

Das Verletztengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für Unfallverletzte. Das Verletztengeld wird gewährt, wenn der Verletzte arbeitsunfähig ist oder wegen einer medizinischen Maßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann.

Das Verletztengeld wird von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Es endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Verletztengeld endet auch mit dem Beginn einer Berufsförderungsmaßnahme, wenn Übergangsgeld gezahlt wird. Das Verletztengeld wird längstens bis zum Ablauf der 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (Regelentgelt). Das Regelentgelt beträgt täglich höchstens den 360. Teil des Höchstjahresarbeitsverdienstes. Damit beträgt das Regelentgelt für 2011 maximal 170,33 € täglich. Die Satzung der Berufsgenossenschaft kann auch einen höheren Wert festsetzten. Als Verletztengeld werden 80 Prozent des Regelentgeltes, höchstens jedoch das Nettoentgelt gezahlt.

 

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