Stationäre Behandlung der Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) erbringt die stationäre Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Die Behandlung wird erbracht, wenn das Behandlungsziel anders nicht erreicht werden kann. Dabei ist eine vollstationäre oder teilstationäre Behandlung möglich. Die stationäre Behandlung umfasst alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft und Verpflegung.

Bei Unfallverletzungen, die wegen der Art und Schwere einer besonderen Behandlung bedürfen, kann die Behandlung in besonderen Einrichtungen erbracht werden. Hierzu gibt es besondere berufsgenossenschaftliche Kliniken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert