Berufskrankheiten

Gesetzliche Unfallversicherung

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die ein Versicherter bei einer unfallversicherten Tätigkeit erleidet. Dabei werden in der Regel nur solche Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt, die ausdrücklich der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) enthalten sind.

Dieses Verzeichnis wird ständig durch Rechtsverordnung erweitert. Wenn nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten durch besondere Einwirkungen bei einer Tätigkeit verursacht werden, kann diese Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden.

Eine Krankheit kann bereits vor der Aufnahme in die BKV als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn nach neuesten medizinischen Erkenntnissen die sonstigen Voraussetzungen für eine solche Berufskrankheit vorliegen.

 

 

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