Gesetzliche Unfallversicherung
Wohnungshilfe
In der gesetzlichen Unfallversicherung wird Wohnungshilfe erbracht, wenn infolge Art und Schwere der Verletzungen eine dauerhafte behindertengerechte Anpassung der vorhandenen Wohnung erforderlich ist. Dies gilt auch für eine notwendige Bereitstellung von behindertengerechten Wohnraum.
Wohnungshilfe wird auch erbracht, wenn dies zur Sicherung der beruflichen Eingliederung erforderlich ist. Die Wohnungshilfe umfasst auch einen erforderlichen Umzug sowie die Wohnungskosten einer Pflegekraft.