Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Solange Unfallverletzte so hilflos sind, dass sie für die gewöhnllichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens einer Hilfe bedürfen, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur Pflege. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Pflegeleistungen:
Zahlung von Pflegegeldern
Stellung von Pflegekräften
Gewährung von Heimpflege
Die Pflegegelder der gesetzlichen Unfallversicherung weichen von den Pflegegeldern der Pflegeversicherung ab. Sie werden außerdem jährlich mit den Renten angepasst.