Gesetzliche Unfallversicherung
Versicherter Personenkreis
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind aufgrund des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) folgende Personengruppen pflichtversichert:
Beschäftigte
Lernende während der beruflichen Ausbildung und Fortbildung
Landwirtschaftliche Unternehmer sowie die mitarbeitenden Ehepartner und Kinder
Kinder in Kindergärten und Tageseinrichtungen
Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
Studierende an Hochschulen
Ehrenamtliche im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege
Personen, die bei Unglücksfällen oder Gefahr Hilfe leisten
Personen, die Blut oder Organe spenden
Arbeitslose bei der Meldepflicht
Entwicklungshelfer
Personen die sich in einem Krankenhaus oder Sanatorium zur Rehabilitation aufhalten
Pflegepersonen
Durch Satzung der Berufsgenossenschaften kann die Versicherungspflicht
auch auf selbständige Unternehmer ausgeweitet werden.
Hiervon haben viele Unfallversicherungsträger Gebrauch gemacht.