Studenten Praktikumslohn

Studenten mit Entgelt aus einem Praktikum

Bei Entgelten aus einem Praktikum gelten die gleichen Regelungen des Arbeitsentgeltes der Sozialversicherung oder des Einkommens nach dem Steuerrecht. Eine Abweichung gilt hier nur im Hinblick auf die versicherungsrechtliche Beurteilung. Grundsätzlich sind Studenten, die während der Einschreibung als Praktikanten arbeiten, sozialversicherungsfrei in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung gilt das nur, wenn das Praktikum abgeleistet wird, weil es in der Prüfungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben ist.

Einkommensanrechnung siehe:

Kindergeld
BAföG
Familienhilfe Krankenversicherung

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