Studenten mit Unfallrenten und Waisenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung
Renten der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen nicht der Einkommensteuerpflicht. Deshalb sind auch Waisenrenten keine Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Auch im Bereich der Sozialversicherung sind sie nicht als Einkommen zu berücksichtigen. So beispielsweise bei der Prüfung des Familienhilfeanspruches der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einkommensanrechnung siehe:
Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung