Studenten mit selbständiger Tätigkeit

Studenten mit Einkommen aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit

Heute ist es weit verbreitet, dass Studenten ihren Lebensunterhalt auch durch eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit finanzieren. So sind oft Tätigkeiten als Musiker, Zeitschriftenwerber, Nachhilfelehrer, Webmaster, Autor, Künstler, usw. festzustellen. Viele dieser Tätigkeiten bedürfen einer Gewerbeerlaubnis. Deshalb sollte man sich bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung hiernach erkundigen. Dies ist kein großer zeitlicher oder finanzieller Aufwand.

Die aus der Tätigkeit erzielten Gewinne sind dabei zu versteuern. Als Gewinn gilt dabei der Überschuss der Einnamen über die Ausgaben. Das Ergebnis sind die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne. Diese Beträge sind identisch mit dem Arbeitseinkommen des Sozialversicherungsrechts.

Einkommensanrechnung siehe:

Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung

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