Studenten mit Waisenrente und Job

Studenten mit Waisenrente und Job

Ein Student, der eine Waisenrente bezieht und daneben noch eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausübt, muss verschiedene versicherungsrechtliche Auswirkungen beachten.

Geringfügige Beschäftigung
Handelt es sich um einen Minijob, d.h. eine Dauerbeschäftigung bei der das Einkommen monatlich 400 € nicht übersteigt, dann ändert sich für den Studenten nichts. Der Arbeitgeber hat für den bereits in der GKV versicherten Studenten pauschale Beiträge zur Minijobzentrale zu zahlen. Diese betragen 13% für die Krankenversicherung und 15% für die Rentenversicherung (bei Haushaltsbeschäftigungen jeweils 5% zur KV und RV). Die Steuern sind entweder mit 2% pauschal zu versteuern oder individuell nach Vorlage der Steuerkarte. Handelt es sich um eine kurzzeitige Beschäftigung, die auf höchstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist, dann ändert sich ebenfalls nichts. Für eine solche kurzfristige Beschäftigung sind auch keine Pauschalbeiträge zu zahlen. Sie ist allerdings steuerpflichtig.

Hauptbeschäftigung
Wird eine Hauptbeschäftigung ausgeübt, d.h. das Entgelt liegt monatlich über 400 €, dann sind verschiedene Dinge zu berücksichtigen. Übersteigt die wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigung 20 Stunden, dann gilt der Student sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer. Er wird versicherungspflichtig in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. siehe hierzu: 20-Stunden-Regel

Übersteigt das Entgelt die monatliche Grenze von 400 € und liegt die Arbeitszeit unter 20 Stunden, dann besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht dagegen Versicherungspflicht.

Auswirkungen auf die Waisenrente
Die Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung kann auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Waisenrente haben. Hier gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Wird diese überschritten wird die Rente gekürzt bzw. sie fällt weg. Siehe hierzu: Hinzuverdienstgrenze Waisenrente

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