Studenten mit Kapitalerträgen

Studenten mit Einkommen aus Kapitalerträgen

Auch die Zinsen aus Sparguthaben und Dividendenzahlungen gehören zu den Einkünften. Dies gilt auch für Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Für die Kapitalerträge gilt seit 2009 ein Werbungskosten-Pauschbetrag (Sparer-Pauschbetrag) in Höhe von jährlich 801 €. Höhere Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.

Die steuerlichen Einkünfte aus Kapitalerträgen gehören zu dem Gesamteinkommen im Sinne der Sozialversicherung.

Einkommensanrechnung siehe:

Kindergeld
BAföG
Familienhilfeanspruch Krankenversicherung

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