Studenten Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung für Studenten

Wofür braucht man überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten ab, wenn man selbst klagt oder verklagt wird. Hierzu gehören die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Sachverständigengutachten usw. Verliert man einen Prozess, gehören hierzu auch die zu zahlenden Kosten der gegnerischen Anwälte. Der Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten kann vielfältiger Natur sein:

Streitigkeiten mit dem Vermieter über Miethöhe und Nebenkosten. Streitigkeiten mit dem Verkäufer über gekaufte Sachen, die mangelhaft sind. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn man bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. Streitigkeiten über Lohn  und Lohnfortzahlung aus den Studentenjobs

Studenten brauchen in der Regel keine eigene Rechtsschutzversicherung. Haben die Eltern eine solche Rechtsschutzversicherung, dann sind sie mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie bisher noch keine auf Dauer angelegte entgeltliche Berufstätigkeit ausgeübt haben. Eine Mitversicherung gilt auch dann, wenn der Student ein Adoptivkind, Stiefkind, Pflegekind oder ein Kind des Lebenspartners des Versicherten ist. Eine Mitversicherung besteht dann nicht mehr, wenn der Student verheiratet ist.

Der Versicherungsschutz über die Eltern besteht im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes auch dann, wenn das Fahrzeug auf den Studenten zugelassen ist.

Sollten die Eltern keine eigene Rechtsschutzversicherung haben, ergibt sich für Studenten die Frage ob er eine solche abschließt. Hierzu ist festzustellen, dass für Studenten eine solche Rechtsschutzversicherung eher von untergeordneter Bedeutung ist. Der Abschluss ist für Studenten deshalb nicht unbedingt notwendig. Allenfalls für den Verkehrsbereich kommt ein Verkehrsrechtsschutz in Frage, wenn der Student Halter eines Fahrzeuges oder Fahrer fremder Fahrzeuge ist. Hier kann es noch am wahrscheinlichsten zu Prozessen kommen, wenn bei einem Verkehrsunfall eine Klage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung droht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert