Kindergeld bei Studenteneinkommen

Kindergeld und Studenten-Einkommen

Ein Kindergeldanspruch für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge die Einkommensgrenze nicht übersteigen. Diese Einkommensgrenze liegt bei jährlich 7.680 €. Unter Einkünfte sind alle Einkünfte im Sinne des Steuerrechts zu verstehen. 

Berücksichtigt werden aber nicht nur die Einkünfte des Steuerrechts, sondern auch alle sonstigen Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhaltes oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören beispielsweise auch die Zahlbeträge von Unfallrenten und Waisenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung, obwohl sie steuerfrei gezahlt werden. Das gleiche gilt auch für den vollen Zahlbetrag von Waisenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl steuerlich nur ein Teil der Rente berücksichtigt wird.

Besteht nur für einen Teil des Jahres ein Anspruch auf Kindergeld, dann wird für jeden Kalendermonat des Anspruches nur ein Zwölftel der Einkommensgrenze berücksichtigt.

Hat man beispielsweise seinen Wehrdienst oder Zivildienst bis zum 31.3. eines Jahres abgeleistet, dann bestand für diesen Zeitraum kein Kindergeldanspruch. Für die restliche Zeit des Jahres ist die Einkommensgrenze 7.680 € : 12  x 9 Monate  = 5.760 €. Das Einkommen bis 31.3. (Wehrsold) wird dabei nicht angerechnet. Allerdings ist das Entlassungsgeld anzurechnen, da es nach dem Wehrdienst in der Kindergeldzeit gezahlt wird.

Übersicht der Einkommensarten bei Studenten

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