Studenten Kraftfahrzeugversicherung

Kraftfahrzeugversicherung für Studenten

An einer Kraftfahrzeugversicherung kommt keiner vorbei, der ein Fahrzeug zulässt. Eine Zulassung erfolgt aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes nur, wenn der Nachweis einer bestehenden Autoversicherung vorgelegt wird. Dies geschieht durch eine Versicherungsbestätigung, die auch heute oft noch umgangssprachlich als Doppelkarte bezeichnet wird. Diese Pflichtversicherung gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung ist dagegen freigestellt. Dies gilt auch für die Insassen-Unfallversicherung.

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Fremdschäden abgesichert, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen. In der Fahrzeugvollversicherung (Vollkaskoversicherung) ist dagegen nur der Schaden am eigenen Fahrzeug versichert. In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkaskoversicherung) ist der Schaden am eigenen Fahrzeug bei Eintritt besonderer Schadensereignisse versichert. Dies sind Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildschaden, Glasbruch, Marderbissschäden.

Eine Kaskoversicherung sollte man nur abschließen, wenn der Zeitwert des Fahrzeuges noch so hoch ist, dass bei einem Totalschaden ein hoher finanzieller Verlust eintritt. Dabei sollte der Wert des Fahrzeuges auch im Verhältnis zur Versicherungsprämie berücksichtigt werden.

Eine Insassen-Unfallversicherung ist völlig überflüssig. Mit einer solchen Versicherung werden Unfallverletzungen von Insassen entschädigt. Dies ist aber nicht notwendig, da bei Verschulden des Fahrers die Haftpflichtversicherung schon Entschädigungen an die Verletzten zu zahlen hat.

Studenten werden meist aufgrund ihres Lebensalters von den Autoversicherungen sehr hoch eingestuft. Daher ist es meist günstiger, die Versicherung bei der elterlichen Versicherung als Zweitwagen zu versichern. Die Versicherung wird umso günstiger, je mehr schadensfreie Jahre anzurechnen sind. Wer bereits als Jugendlicher ein Kleinkraftrad (nicht Moped) gefahren hat, kann gegebenenfalls die Zeiten anrechnen lassen. Hat Opa oder Oma das Autofahren aufgegeben, sollte man die vielen schadensfreien Jahre nicht einfach verfallen lassen. Man kann diese schadensfreien Jahre oftmals für sich selbst nutzen. Aber Vorsicht, nicht die Jahre einfach übertragen, da nur soviel Jahre übertragbar sind wie man den Führerschein besitzt. Besser erst auf einen Elternteil übertragen lassen und dann selbst nutzen.

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