Studenten Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung der Studenten

Wann besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz?

Studenten sind während ihres Studiums gesetzlich gegen Unfall versichert. Die Unfallversicherung wird von den Unfallkassen der Bundesländer durchgeführt. Beiträge sind von den Studierenden nicht zu zahlen, da die Länder für die Kosten zuständig sind. Versicherungsschutz für Studierende besteht für folgende Bereiche:

Wege zur und von der Immatrikulation
Besuch der Vorlesungen
von der Hochschule veranstaltete Repetitorien und Exkursionen
Besuche der Universitäts- und staatlichen Bibliotheken
beim Hochschulsport
Teilnahme an den von der Uni organisierten Auslandsexkursionen
Tätigkeiten für die studentische Selbstverwaltung
Wege zu und von den Vorlesungen

Kein Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich. Hierzu gehören:

Studienarbeiten zu Hause
private Studienfahrten
Repetitorien bei privaten Anbietern
private Unterbrechungen auf dem Weg zur Vorlesung oder nach Hause (z.B. Einkauf)
Umwege auf den Wegen zur Vorlesung oder dem Nachhauseweg

Welche Leistungen gewährt die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat bei Eintritt eines versicherten Unfalles die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Studenten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und ihn oder seinen Hinterbliebenen mit Geldleistungen zu entschädigen.

In erster Linie sind das die Heilbehandlungskosten wie ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandsmitteln und Heilmitteln. Verbleibt nach Ablauf der Heilbehandlung eine dauerhafte Erwerbsminderung ist eine Unfallrente zu zahlen. Kann wegen den Folgen eines solchen Arbeitsunfalls ein nebenbei ausgeübter Job wegen Arbeitsunfähigkeit nicht ausgeübt werden, so ist als Lohnersatz ein Verletztengeld zu zahlen.

Hat ein Student einen versicherten Arbeitsunfall erlitten, so muss er das der Hochschule melden, damit diese eine Unfallmeldung an die Unfallkasse vornehmen kann. Beim Arzt muss er diesen Arbeitsunfall angeben, damit der Arzt die Kosten direkt mit der Unfallversicherung abrechnet. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nämlich vorrangig vor denen der Krankenversicherung. Das hat auch den Vorteil, dass der Student keine Praxisgebühr beim Arzt und keine Eigenanteile bei Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln zahlen muss.

Übersicht:
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:

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