Familienhilfe bei Studenteneinkommen

Familienhilfeanspruch und Studenten-Einkommen

Der Familienhilfeanspruch des Studenten aus der Krankenversicherung der Eltern oder des Ehegatten besteht nur dann, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das Gesamteinkommen des Studenten darf 2009 monatlich nicht mehr als 360 € betragen.

Übt ein Student einen geringfügigen Nebenjob aus, dann gilt hierfür eine einheitliche Einkommensgrenze von 400 € monatlich.

Zum Gesamteinkommen gehören unter anderem das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Arbeitsentgelt ist der Verdienst aus einer unselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer. Hier gilt der Bruttobetrag als Arbeitsentgelt. Arbeitseinkommen ist der nach den entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Alle zum Gesamteinkommen zählenden Erträge sind zusammen zu rechnen.

Für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gilt die Besonderheit, dass nicht die steuerlichen Einkünfte, sondern der volle Zahlbetrag der Rente anzurechnen ist. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind dagegen überhaupt nicht als Einkommen anzurechnen.

Übersicht der Einkommenarten von Studenten

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