Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Ob Streitigkeiten wegen Werbungskosten, Sonderausgaben, Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt gibt es zahlreiche. Die gerichtliche Auseinandersetzung vor den deutschen Finanzgerichten deckt dieser Rechtsschutz ab. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten auch die Deckung für das vorhergehende Einspruchs- und Widerspruchsverfahren ab. Nicht bezahlt werden dagegen die Kosten der Steuerberatung.